Patientenakten nach Tod von Hausarzt aktuell nicht zugänglich

11.07.18

Weil die Hinterbliebenen eines Hausarztes aus Westoverledingen im Landkreis Leer offenbar das Erbe ausschlagen wollen, gelangen die Patienten des verstorbenen Mediziners derzeit nicht an ihre Krankenakten. Wie ndr.de berichtet, hängt an der Praxistür ein Zettel mit der Aufschrift: „Weil die Erben das Erbe ausgeschlagen haben, dürfen wir bis auf Weiteres nichts in der Praxis tun.“ Die eingeschaltete Landesärztekammer Niedersachsen rät den betoffenen Patienten, sich zunächst an ihre Fachärzte zu wenden, da diese über die wichtigsten Daten verfügen. Wenn das ebenso involvierte Nachlassgericht entscheidet, dass das Land Niedersachsen den Nachlass des 66-Jährigen übernimmt, könnten die Unterlagen perspektivisch über die Ärztekammer zu den Patienten gelangen. Wann die Entscheidung getroffen wird, ist nicht bekannt.
Nach dem Tod von Ärzten gehen die Akten als Teil der Erbmasse an die Erben über. Diese unterliegen dann der ärztlichen Schweigepflicht und sind für sichere Aufbewahrung und anschließende datenschutzkonforme Entsorgung zuständig. Wie die Ärztekammer gegenüber NWZ online bestätigt, können Patienten dann auch Kopien ihrer Unterlagen anfordern oder diese zu ihrem neuen Arzt schicken lassen. Im Fall des verstorbenen Arztes aus Westoverledingen könnte dazu bald die Ärztekammer als Nachlassverwalter befugt sein.

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